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Die Agenda 2030 und Ihre Ziele.

Die Agenda 2030 schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten. Das Kernstück der Agenda bildet ein ehrgeiziger Katalog mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die 17 SDGs berücksichtigen erstmals alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen. Die Agenda 2030 gilt für alle Staaten dieser Welt. Entwicklungsländer, Schwellenländer und Industriestaaten, denn alle müssen ihren Beitrag leisten.

Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.

Gesundheit ist gleichzeitig Ziel, Voraussetzung und Ergebnis von nachhaltiger Entwicklung. Ihre Förderung ist ein Gebot der Menschlichkeit – sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern.

Weltweit leben etwa 39 Prozent der Weltbevölkerung ohne Krankenversicherung, in einkommensarmen Ländern sind es sogar mehr als 90 Prozent. Immer noch sterben viele Menschen an Krankheiten, die bei richtiger Behandlung nicht tödlich verlaufen müssten oder durch Impfungen einfach zu verhindern wären. Durch eine Stärkung der Gesundheitssysteme und insbesondere durch eine breite Verfügbarkeit von Impfstoffen, kann es uns gelingen, diese Krankheiten bis 2030 zurückzudrängen und sogar auszurotten.

„Es ist Zeit, Gesundheitsfürsorge als Teil einer ’sozialen Infrastruktur‘ zu konstituieren, die Gesundheit als ein öffentliches Gut begreift, das allen verfügbar sein muss.“

(medico international)

Worum geht es in Witzenhausen?

In der Agenda 2030 ist Gesundheit gleichzeitig Ziel, Voraussetzung und Ergebnis einer nachhaltigen Entwicklung. Gesundheit wird definiert als ein Menschenrecht, das ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit umfasst. Dies schließt die Verfügbarkeit von ausreichenden und hochwertigen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ein. Die Unterziele befassen sich u. a. mit Kinder- und Müttersterblichkeit, übertragbaren Krankheiten wie Malaria oder Aids, psychischer Gesundheit, dem Substanzmissbrauch, oder Familienplanung. 

Das deutsche Gesundheitssystem gilt international als Vorbild für die allgemeine Absicherung im Krankheitsfall. Witzenhausen ist wohnortnah versorgt mit einer medizinischen Klinik und gut abgedeckt mit (Fach-)Ärzten und Apotheken. Ansetzen lässt sich daher bei der Prävention und gesundheitlichen Aufklärung sowie vor allem bei Bewegung als wichtiges Elemente der Gesundheitsvorsorge. Aspekte der gesunden Ernährung spielen hier ebenfalls eine Rolle (vgl. Ziel 2). Zudem ist der demographische Wandel eine Herausforderung in Zusammenhang mit Ziel 3. Es gilt, Armut, Isolation und Fremdbestimmtheit im Alter zu begegnen. Dazu müssen Wohnungen und Quartiere altersgerecht gestaltet, ärztliche Versorgung dezentral und ambulant bereitgestellt sowie die häusliche oder ortsnahe Pflege bezahlbar bleiben
 
Folgende Leitfragen können uns helfen, um Herausforderungen für Witzenhausen zu identifiezieren, die wir mit gemeinsamen Projekten adressieren wollen:

  • Wie fördern wir eine gesunde Lebensweise in der Bevölkerung? 
  • Wie gewährleistet Witzenhausen ein gutes Leben im Alter? 
  • Was kann aus Witzenhausen beigetragen werden, die medizinische Versorgung in weniger entwickelten Ländern zu verbessern? 

Helft uns gerne weitere Leitfragen und Herausforderungen zu formulieren. Schreibt uns dazu einfach eine Mail oder nehmt mit uns persönlich Kontakt auf.

Worum geht es in der Welt?

Die MDGs (Millenium Development Goals) trugen bedeutsam zur weltweiten Verbesserung der Gesundheit bei, zB. im Kampf gegen Krankheiten wie AIDS, Tuberkulose und Malaria. So sanken die Todesfälle durch Malaria seit 2000 um 60%. Dennoch blieben die Resultate in vielen Bereichen, zB. bei der Reduktion der Kinder- und Müttersterblichkeit, hinter den Erwartungen zurück.

Die Erfahrung der MDGs lehrt, dass Gesundheitsprobleme nicht einzeln, sondern gesamthaft betrachtet werden sollten. Bildung und Ernährungssicherheit beeinflussen erwiesenermassen den Erfolg von Gesundheitsprogrammen. Im Rahmen von Ziel 3 werden die Bemühungen der MDGs im Bereich der Kinder- und Müttersterblichkeit und im Bereich der übertragbaren Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose weitergeführt.  Ziel 3 umfasst auch die Bekämpfung von nicht-übertragbaren Krankheiten wie Diabetes und die Prävention von Verkehrsunfällen und Suchtmittelmissbrauch. Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und zu Arzneimitteln haben und gegen finanzielle Risiken abgesichert sein. Bis 2030 soll weiter der allgemeine Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung, Information und Aufklärung, gewährleistet werden.


3.1: Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburtensenken

3.2: Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken

3.3: Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen

3.4: Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

3.5: Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken

3.6: Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren

3.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten

3.8: Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen

3.9: Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern

3.a: Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern nach Bedarf stärken

3.b: Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten

3.c: Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen

3.d: Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken

Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.

Ohne Wasser kein Leben! Wir benötigen es als Trinkwasser, aber auch in der Landwirtschaft, um Nahrungsmittel zu produzieren. Die Vereinten Nationen haben daher 2008 den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht anerkannt. Dennoch müssen 748 Millionen Menschen noch immer ohne sauberes Trinkwasser auskommen. Nach Schätzungen sterben deswegen an einem einzigen Tag weltweit 5.000 Kinder. 2,5 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu sanitärer Grundversorgung.

„Wir erreichen alle Entwicklungsziele nur, wenn wir verstehen, wie Wasser als global begrenzte Ressource mit den anderen Zielen verbunden ist."

(Stefan Reuter, Geschäftsführer des BORDA e.V.)

Worum geht es in Witzenhausen?

Ziel 6 beschäftigt sich mit allen Aspekten rund um Wasser. Die Unterziele reichen vom Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung über Ressourcenmanagement bis hin zur Wiederherstellung von Gewässer-Ökosystemen. Es gibt hier zahlreiche Verbindungen zu anderen Zielen wie zum Ziel 3 Gesundheit, Ziel 15 Leben an Land oder Ziel 14 Leben unter Wasser.
 
Während die Trinkwasser- und Sanitärversorgung bei uns sichergestellt sind, liegt der Fokus der nationalen Umsetzung auf der Verbesserung der Gewässer- bzw. Wasserqualität (Unterziel 6.3). Witzenhausen hat sich – um eben diese Qualität zu gewährleisten – immer klar dazu bekannt, die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in eigener Hand zu behalten. Handlungsmöglichkeiten bestehen zudem in einer Verbesserung der Gewässer-Ökosysteme (Unterziel 6.6), schließlich sind Kernstadt und Ortsteile von zahlreichen Flüssen und Bächen durchflossen.  

Folgende Leitfragen können uns helfen, um Herausforderungen für Witzenhausen zu identifiezieren, die wir mit gemeinsamen Projekten adressieren wollen:

  • Wie kann Witzenhausen eine noch sichere und suberere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicherstellen?
  • Welche Projekte können in Witzenhausen für eine Verbesserung der Wasser- und Gewässerqualität sorgen?
  • Wie können wir aus Witzenhausen dazu beitragen, dass auch andernorts Menschen Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen haben? 

Helft uns gerne weitere Leitfragen und Herausforderungen zu formulieren. Schreibt uns dazu einfach eine Mail oder nehmt mit uns persönlich Kontakt auf.

 

Worum geht es in der Welt?

Der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ist ein Menschenrecht und zusammen mit der Ressource Wasser ein entscheidender Faktor für alle Aspekte der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung. Die Zielvorgaben zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen wurden in die MDGs integriert, jedoch wurden andere für die nachhaltige Entwicklung entscheidende Aspekte in diesem Bereich nicht angegangen. Diese Aspekte betreffen das Wasserressourcen-Management, die Abwasserentsorgung, die Wasserqualität und die Reduzierung der Verwundbarkeit gegenüber wasserbezogenen Katastrophen.

Ziel 6 umfasst deshalb neben dem Zugang zu Trinkwasser, zu Sanitärversorgung und Hygiene weitere Unterziele zum Schutz und der Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen (darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen). Die Wasserqualität soll verbessert und die Verschmutzung von Wasser durch gefährliche Chemikalien verringert werden. Für eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.


6.1: Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen

6.2: Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen

6.3: Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern

6.4: Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süsswasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern

6.5: Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

6.6: Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen

6.a: Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschliesslich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien

6.b: Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken

Ziel 17: Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen

Ziel 17: Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen

Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen.

Die 17 Ziele können nur durch eine starke globale Partnerschaft erreicht werden. Regierungen, die Zivilgesellschaft und Unternehmen müssen gemeinsam an ihrer Umsetzung arbeiten. „Niemanden zurücklassen“, ist das Oberprinzip der Agenda 2030. Die UN-Mitgliedstaaten haben sich darauf verpflichtet, diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen.

Die Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit sind in den ärmsten Ländern in den letzten Jahren allerdings gesunken. Gerade fünf Länder haben ihr Versprechen für die ODA-Quote – das ist der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen – von 0,7 Prozent eingehalten. Auch Deutschland erfüllt die ODA-Quote noch nicht, hat seine Ausgaben in den letzten Jahren aber kontinuierlich gesteigert.

Wir können die erste Generation sein, der es gelingt, die Armut zu beseitigen, ebenso wie wir die letzte sein könnten, die die Chance hat, unseren Planeten zu retten.

(Ban-Ki Moon, UN-Generalsekretär von 2007 bis 2016)

Worum geht es in Witzenhausen?

Das alte Geber-Nehmer-Denken in der internationalen Zusammenarbeit soll überwunden werden. Stattdessen werden Kooperationen „auf Augenhöhe“ angestrebt. Dabei wird ausdrücklich die Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft angestrebt – auch auf lokaler Ebene. Insgesamt 19 Unterziele in fünf Bereichen wurden in diesem Zusammenhang formuliert – von der Finanzierung der Entwicklungspolitik über Technologietransfer, ein gerechtes Handelssystem bis zu systemischen Fragen. 

Für Witzenhausen besonders relevant scheinen die Unterziele zu Multi-AkteurPartnerschaften, wo es um Austausch von Wissen, Fachkenntnissen und Ressourcen geht, um nachhaltige Entwicklung gegenseitig zu unterstützen. Dabei sind sowohl öffentliche, öffentlich-private als auch zivilgesellschaftliche Kooperationen gefragt. 
 
Folgende Leitfragen können uns helfen, um Herausforderungen für Witzenhausen zu identifiezieren, die wir mit gemeinsamen Projekten adressieren wollen.

  • Welche Partnerschaften bestehen und in welchen Netzwerken mit Nachhaltigkeitsbezug ist Witzenhausen Mitglied? 
  • Wie können die Partnerschaften mit Bezug auf die SDGs weiterentwickelt werden?
  • Können die zahlreichen Aktivitäten in diesem Bereich zielgerichteter zusammenarbeiten?

Helft uns gerne weitere Leitfragen und Herausforderungen zu formulieren. Schreibt uns dazu einfach eine Mail oder nehmt mit uns Kontakt auf. 

Worum geht es in der Welt?

Um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, braucht es eine umfassende Finanzierungsbasis, welche über die Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe hinausgehen. Neben öffentlichen und privaten Mitteln soll auch die Politik einen grösseren Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten. Im Juli 2015 hat sich die Staatengemeinschaft dazu auf ein neues Rahmenwerk zur Finanzierung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung geeinigt – die Addis Abeba Aktionsagenda.

Die entwickelten Länder erneuern in Ziel 17 die Zusage, 0.7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Um die Abhängigkeit von ausländischer Unterstützung zu senken, soll die Mobilisierung einheimischer Ressourcen gestärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation soll verstärkt sowie ein gerechtes multilaterales Handelssystem gefördert werden. Zudem soll die makroökonomische Stabilität und die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung gefördert werden.


Finanzierung

17.1: Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschliesslich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern

17.2: Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschliesslich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen

17.3: Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

17.4: Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern

17.5: Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschliessen und umsetzen

Technologie

17.6: Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung

17.7: Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschliesslich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern

17.8: Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

Kapazitätsaufbau

17.9: Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation

Handel

17.10: Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha

17.11: Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln

17.12: Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen

Systemische Fragen

Politik- und institutionelle Kohärenz

17.13: Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz

17.14: Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern

17.15: Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren

Multi-Akteur-Partnerschaften

17.16: Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen

17.17: Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern

Daten, Überwachung und Rechenschaft

17.18: Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merk-malen aufgeschlüsselt sind

17.19: Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmasse für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen

Deine Ansprechpartner:innen

Daniel Herz
Bürgermeister

Telefon: 05542 508 101

daniel.herz@witzenhausen.de

 


Isabella Junker
Uganda Team e.V.

Telefon: 0151 22565110

Info@Uganda-Team.de


Mehr Informationen

zum Programm Kommunales Corona Solidarpaket auf den Seiten von Engagement Global


Corona Solidarpaket mit Kayunga

Auch unsere Partnerstadt Kayunga in Uganda ist sehr stark von der aktuellen Pandemie betroffen. In dieser Situation möchten wir sie nicht alleine lassen! Wir haben deshalb 2021 gemeinsam mit dem Uganda Team e.V. einen Förderantrag gestellt!

Im Rahmen des Förderprogramms Kommunales Corona-Solidarpaket von Engagement Global konnten wir im Herbst 2021 unseren ersten Unterstützungsbaustein - einen Projektmanagementkurs für unsere Partnerstadt ermöglichen. Der Projektmanagmentkurs soll die Stadtverwaltung Kayunga und den Verein KCDA dabei helfen, Krisensituationen wie die aktuelle Corona-Pandemie besser zu bewerkstelligen.

Der Kurs war der praktische Startschuss unseres gemeinsamen Projekts von Stadt Witzenhausen, Uganda Team e.V., Stadt Kayunga und dem Verein KCDA in Uganda. Wir sind im fast wöchentlichen Online-Austausch mit unseren FreundInnen in Kayunga und haben das Projekt in den letzten Monaten gemeinsam vorbereitet. Im September erreichte uns dann endlich die Zusage für unseren Projektantrag von Engagement Global.

Fahrräder und Handwaschstationen gegen Corona!

Im Corona-Solidarpaket mit Kayunga wurden neben dem Projektmanagementkurs 58 Handwaschstationen an öffentlichen Plätzen, Kirchen und Schulen in Kayunga eingerichtet und in den Betrieb genommen. An den Hygienestationen wird über den richtigen Umgang während Corona informiert. Die Infomaterialien und Megaphone werden ebenfalls über unser Projekt finanziert.  Außerdem konnten die örtlichen Village Health Teams mit Fahrrädern ausgestattet werden. Die Ehrenamtlichen der Village Health Teams kümmern sich um die Aufklärung zu verschiedenen Krankheiten in den Communities und spielen auch im Kampf gegen die Pandemie eine große Rolle. Die Projektmanagementkursteilnehmenden übernehmen gemeinsam mit der Town Clerk die Koordination und Umsetzung des Projektes vor Ort in Kayunga.

Abschlussveranstaltung

Am 13.05.2022 stellten wir unser Projekt im Rathaussaal allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor. Da unsere Freunde aus Kayunga leider nicht live dabei sein konnten gab es zu mindest zwei Videobotschaften aus Kayunga.

Das Projekt ist insgesamt sehr erfolgreich verlaufen. Unser fast wöchentlicher Austausch via Videokonferenz hat auch die Städtepartnerschaft zwischen Witzenhausen und Kayunga gestärkt. Und die Hygienemaßnahmen laufen natürlich auch nach Projektende weiter und entfalten so eine langfristige Wirkung - auch im Kampf gegen andere Infektionskrankheiten.

Eine gewachsene Städtepartnerschaft

Über den Verein Uganda-Team Witzenhausen e.V. pflegen Witzenhausen und Kayunga bereits seit 1993 partnerschaftliche Beziehungen. Neben der Stadtverwaltung ist auf ugandischer Seite die Kayunga Community Development Association (KCDA) ein wichtiger Kooperationspartner, eine Organisation, die sich für die nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde einsetzt. Im Jahr 2010 wurde die Partnerschaft zwischen den beiden Städten auch offiziell besiegelt.